HebeDex DGUV R 109-017 · BetrSichV · AM-VO § 8

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Ratgeber · Anschlag- & Zurrmittel

Anschlagmittel prüfen: Wie oft, durch wen — und wann müssen sie weg?

Gilt für welches Land? Dieser Ratgeber beschreibt die Regeln in Deutschland (BetrSichV, DGUV Regel 109-017) und Österreich (ASchG, Arbeitsmittelverordnung). Für die Schweiz gelten eigene Vorgaben (VUV, Herstellerangaben).

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten · Für Bau, Metallbau, Montage, Lager, Logistik, Bauhöfe und Veranstaltungstechnik

Im Container liegen zwanzig Hebebänder, drei Ketten, eine Kiste Schäkel — und in jedem Transporter Zurrgurte. Alles davon ist prüfpflichtig. Wer anschlägt, muss sich darauf verlassen können, dass das Teil seine Tragfähigkeit noch hat. Dieser Ratgeber erklärt die Fristen, wer prüfen darf, die Ablegekriterien und wie die Prüfung sauber dokumentiert wird.

Was zählt zu Anschlag-, Lastaufnahme- und Zurrmitteln?

Anschlagmittel verbinden die Last mit dem Kranhaken: Rundstahlketten, Hebebänder, Rundschlingen, Drahtseile, dazu Schäkel, Lasthaken und Wirbel. Lastaufnahmemittel sind z. B. Traversen, Hebeklemmen und Greifer. Zurrmittel sichern die Ladung auf dem Fahrzeug: Zurrgurte und Zurrketten.

DGUV Regel 109-017BetrSichV §§ 3, 14TRBS 1201 / 1203DGUV I 209-013EN 818 · EN 1492 · EN 13414AM-VO § 8 (AT)

Die Prüffristen im Überblick

Vor jedem Einsatz: Sichtkontrolle durch den Anschläger

Wer anschlägt, schaut das Teil vor der Benutzung an: Etikett lesbar, keine Schnitte, keine verformten Glieder, Hakensicherung schließt. Auffällige Teile werden nicht benutzt.

Deutschland: mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person

Nach DGUV Regel 109-017 und BetrSichV sind Lastaufnahme- und Anschlagmittel mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen — bei harten Einsatzbedingungen öfter. Das Ergebnis wird aufgezeichnet. Zurrmittel werden in der Praxis ebenfalls jährlich geprüft.

Rundstahlketten: zusätzlich alle 3 Jahre Rissprüfung

Ketten aus Rundstahl werden mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen (z. B. Magnetpulver- oder Farbeindringverfahren) — meist durch einen Fachbetrieb.

Österreich: einmal im Kalenderjahr, höchstens 15 Monate Abstand

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO § 8 Abs. 1 Z 13) verlangt für Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Kalenderjahr, längstens im Abstand von 15 Monaten. Beispiel: Prüfung im Dezember 2025 → nächste spätestens im Dezember 2026.

Nach Schadensfällen: sofort aus dem Verkehr ziehen

Nach Überlast, Hitze, Chemikalienkontakt oder sichtbaren Schäden wird das Teil gesperrt und erst nach Prüfung wieder benutzt — oder ausgesondert.

Wer darf prüfen?

Prüfen darf eine befähigte Person (TRBS 1203): jemand mit Berufsausbildung, Erfahrung und aktueller Kenntnis der Regeln. In vielen Betrieben ist das ein eigener Mitarbeiter mit einem ein- bis zweitägigen Lehrgang „befähigte Person für Anschlag- und Zurrmittel" — oft wird beides kombiniert angeboten. Alternativ übernimmt ein externer Prüfdienst oder der Händler die Prüfung.

Ablegereife: die wichtigsten Grenzen

Die Farbe von Hebebändern und Rundschlingen zeigt die Tragfähigkeit im direkten Hub (EN 1492): violett 1 t, grün 2 t, gelb 3 t, grau 4 t, rot 5 t, braun 6 t, blau 8 t, orange ab 10 t.

Bewertung: Das Ampelverfahren

Dokumentation: ein Prüfbuch für alle Teile

Jedes Teil braucht eine eindeutige Nummer — bei Hebebändern ist das oft das Problem, weil Etiketten verschleißen. Bewährt haben sich wetterfeste Anhänger mit QR-Code. Ins Prüfbuch gehören: Nummer, Typ, Tragfähigkeit, Hersteller, Prüfdatum, Ergebnis, Messwerte, Mängel, Name der prüfenden Person — und bei Ketten das Datum der letzten Rissprüfung. Ausgesonderte Teile bleiben mit Grund im Prüfbuch.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt weder die Originaltexte der Vorschriften noch die Angaben des Herstellers oder die Beurteilung durch die befähigte Person.
Häufige Fragen

FAQ zur Prüfung von Anschlagmitteln

Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?

In Deutschland mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person (DGUV Regel 109-017, BetrSichV), bei harter Beanspruchung öfter. Rundstahlketten brauchen zusätzlich mindestens alle 3 Jahre eine Rissprüfung. In Österreich gilt nach AM-VO § 8 Abs. 1 Z 13: mindestens einmal im Kalenderjahr, höchstens 15 Monate Abstand.

Wer darf Anschlagmittel prüfen?

Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV bzw. TRBS 1203 — meist ein eigener Mitarbeiter mit einem ein- bis zweitägigen Lehrgang (TÜV, DEKRA, Handwerkskammer, Hersteller) oder ein externer Prüfdienst. In Österreich spricht die AM-VO von einer fachkundigen Person.

Müssen Zurrgurte geprüft werden?

Ja. Zurrmittel sind Arbeitsmittel nach BetrSichV. Üblich ist eine Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und eine Prüfung durch eine befähigte Person mindestens einmal im Jahr (Praxis nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DGUV-Informationen). Ein Zurrgurt ohne lesbares Etikett darf nicht mehr verwendet werden.

Wann ist eine Kette ablegereif?

Unter anderem bei einer Längung von 5 % (Kette oder einzelnes Glied), wenn die mittlere Glieddicke an der Auflagestelle um 10 % unter dem Nennmaß liegt, bei Rissen, Kerben, Verformungen oder Hitzeschäden. Maßgeblich sind zusätzlich die Angaben des Herstellers.

Wann ist ein Hebeband oder eine Rundschlinge ablegereif?

Bei Garnbrüchen oder Schnitten, Beschädigung der tragenden Nähte, Verformung durch Hitze, Schäden durch Chemikalien, beschädigter Hülle (Rundschlinge: Einlage sichtbar) oder wenn das Etikett fehlt bzw. unlesbar ist.

Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Ja. Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Üblich ist ein Prüfbuch bzw. eine Kartei mit Nummer, Typ, Tragfähigkeit, Prüfdatum, Ergebnis und Name der prüfenden Person.

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